bei www.consultport.com
Stand 01. Juni 2023

§ 1 Grundsätze

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGBs”) regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen, insbesondere Beratungsleistung, durch die Consultport GmbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179966 B (“CONSULTPORT”), sowie die Nutzung der von CONSULTPORT betriebenen Internetseite www.consultport.com (“Plattform”).
  2. Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags wie beispielsweise zeitlicher Umfang und Vergütung werden mittels eines vom potenziellen Auftragnehmer (folgend auch “Auftragnehmer” oder “Berater”) abgegebenen Angebots bzw. einer von CONSULTPORT aufgegebenen Bestellung individuell vereinbart.
  3. Bei der Anmeldung auf der Plattform hat der potenzielle Auftragnehmer alle Daten, wie Name, Anschrift; Kontaktdaten und Qualifikationen (Ausbildung und berufliche Erfahrungen) wahrheitsgemäß anzugeben.
  4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Dabei sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung gemeint. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei.

§ 2 Beauftragung

  1. Unternehmen stellen über CONSULTPORT bzw. die Plattform Projekte ein.
  2. CONSULTPORT stellt daraufhin den potenziellen Auftragnehmern Projekte telefonisch, per E-Mail oder über die unter § 1 Abs. 1 genannte Plattform vor.
  3. Der potenzielle Auftragnehmer teilt CONSULTPORT anschließend telefonisch, per E-Mail, per Video (Teams, Zoom o. ä.) oder über die unter § 1 Abs. 1 genannte Plattform mit, ob er an der Durchführung des Projekts interessiert ist und kann dafür ein entsprechendes Angebot abgeben. Das Angebot soll insbesondere die Höhe des Tagessatzes oder des Pauschalhonorars beinhalten.
  4. Mit der Abgabe des Angebots stimmt der potenzielle Auftragnehmer der Weitergabe seiner persönlichen Daten an den jeweiligen Kunden von CONSULTPORT (“KLIENT”) zu.
  5. Bei Bedarf findet ein über CONSULTPORT koordiniertes persönliches oder telefonisches Gespräch zwischen dem potenziellen Auftragnehmer und dem KLIENT statt. Dies kann auch per Videokonferenz stattfinden.
  6. CONSULTPORT kann das Angebot des potenziellen Auftragnehmers innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Angebots annehmen oder ein alternatives Angebot unterbreiten.
  7. Eine Projektbestellung kommt dann zustande, wenn CONSULTPORT das Angebot akzeptiert oder der potenzielle Auftragnehmer das alternative Angebot innerhalb von fünf Tagen annimmt. Die Zustimmung des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Sollte der Auftragnehmer nach initialer Zustimmung aller Parteien (auch mündlich) und unter Einhaltung aller Parameter des Leistungsangebotes (Starttermin, Tagessatz oder Inhalt) seine Zustimmung zu dem Projekt wieder zurückziehen, behält sich CONSULTPORT Schadenersatzansprüche in Höhe der entgangenen Projekterlöse, jedoch mindestens 10.000 EUR, vor.

§ 3 Erbringung der Leistung

  1. Der Auftragnehmer wird die Leistungen eigenverantwortlich, vollständig, fristgerecht und auftragsgemäß nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung des jeweiligen Standes der Technik erbringen. Der Auftragnehmer sichert zu, das für die Erbringung der Leistung erforderliche Know-how zu besitzen. Bei einer zeitbasierten Leistung wird der Auftragnehmer die vereinbarten Stunden pro Tag als Orientierungswert ansehen und die notwendige Zeit aufbringen, um das Projektziel erfolgreich zu erreichen.
  2. Sämtliche Investitionen, die nötig sind, um den Auftrag durchzuführen (Hardware, Software, Mitarbeiter etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Arbeitsmittel einsetzen.
  3. Sollte im Rahmen der Leistungserbringung für den Auftragnehmer ein Informations- und oder Abstimmungsbedarf bestehen, so wird er mit CONSULTPORT unverzüglich Kontakt aufnehmen.
  4. Kann der Auftragnehmer seine Leistung – aus welchem Grund auch immer – nicht oder nicht in dem vereinbarten Umfang erbringen, so informiert er unverzüglich CONSULTPORT.
  5. Der Auftragnehmer versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat, etwaige Genehmigungen selbstständig einholt und ggf. erforderliche Abgaben an das Finanzamt und Sozialversicherungsträger ordnungsgemäß vornimmt. Der Auftragnehmer hat sich gegen seine Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.
  6. Für den Fall, dass der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen wesentlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Dienstleistung zu erbringen, wird dieser CONSULTPORT und den Klienten darüber unverzüglich informieren. Sofern keine Dienstleistung im Sinne des Beratungsprojekts und Projektziele verrichtet wird, ist kein Honorar zu entrichten.

§ 4 Vergütung bei Dienstleistungen

  1. Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. Mit der Vergütung sind sämtliche dem Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstehenden Kosten und Aufwendungen abgegolten, sofern im Angebot des Auftragnehmer bzw. der Bestellung durch CONSULTPORT keine sonstigen Regelungen enthalten sind.
  2. Die Vergütung wird monatlich abgerechnet. Der Auftragnehmer erfasst hierzu jeweils zum Monatsende die geleisteten Stunden bzw. Tage inklusive einer Kurzbeschreibung und teilt diese CONSULTPORT anhand eines „Aktivitätserfassungsbogen” mit. Daraufhin erstellt CONSULTPORT dem Klienten eine Rechnung, für welche dieser sieben Tage zur Überprüfung hat. Beanstandet der Klient die Rechnung nicht, gilt sie als genehmigt, und ist nach weiteren 35 Tagen fällig. CONSULTPORT zahlt dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung innerhalb von sieben Banktagen (Berlin) nach Zahlung der Vergütung durch den Klienten.
  3. Der Auftragnehmer kann nur die von ihm tatsächlich erbrachte Leistung gemäß dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Bestellung abrechnen, wobei der in der Bestellung angegebene Leistungsumfang stets den maximalen Umfang darstellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf vollständige Erbringung dieses angegebenen Maximalumfangs besteht nicht. Es besteht in diesem Zusammenhang keine Abnahmegarantie.
  4. Offene Forderungen mahnt CONSULTPORT für den Auftragnehmer an. Zahlt der Klient bis 3 Monate (oder 90 Tage) nach Fälligkeit nicht, kann der Auftragnehmer die Forderung in Höhe der Beratungskosten auch ohne CONSULTPORT schriftlich direkt gegenüber dem Klienten geltend machen. Das Ausfallrisiko trägt der Auftragnehmer.
  5. Ansprüche des Auftragnehmers können nur innerhalb von 6 Monaten nach Ende der jeweiligen Tätigkeit gegenüber CONSULTPORT geltend gemacht werden. Dies bedarf der Textform.
  6. CONSULTPORT hat das Recht, eine Bestellung zu stornieren. Das Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits im Rahmen der Bestellung getätigte Leistungen bleibt davon unberührt.
  7. Die Vergütung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist auf der Rechnung offen auszuweisen.

§ 5 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen

  1. Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird der Auftragnehmer CONSULTPORT die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
  2. CONSULTPORT bzw. deren Klient wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn CONSULTPORT dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird CONSULTPORT dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist CONSULTPORT berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
  3. Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
  4. Für etwaige Gewährleistungsansprüche von CONSULTPORT gegenüber dem Auftragnehmer gelten – so weit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Loyalitätsvereinbarung und Umgehungsverbot

  1. Es ist dem Auftragnehmer untersagt, unter Umgehung von CONSULTPORT, direkt oder indirekt, persönlich oder über Dritte, für Klienten von CONSULTPORT, sowie Kunden von Klienten, bei denen der Auftragnehmer für den Klienten tätig war, Angebote für Beratungsleistungen abzugeben, Projekte anzunehmen sowie Beratungsleistungen durchzuführen („Loyalitätsvereinbarung“).
  2. Dieses Verbot gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftragnehmer von CONSULTPORT für ein bestimmtes Projekt oder eine Position beim Klienten namentlich vorgeschlagen wurde, für die Dauer des jeweiligen Einsatzes, sowie für achtzehn (18) Monate nach Beendigung des jeweiligen Einsatzes des Auftragnehmers beim Klienten.
  3. Schließen der Auftragnehmer und Klient, während oder innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach dem Einsatz einen Arbeits-, Beratungs- oder sonstigen Vertrag, begründet dies die widerlegbare Vermutung (Beweislastumkehr), dass der Auftragnehmer den Klienten direkt kontaktiert oder dem Klienten ein Angebot für Beratungsleistungen gemacht hat. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer einen Arbeits-, Berater- oder sonstigen Vertrag mit einem mit dem Klienten verbundenen Unternehmen oder einem Kunden des Klienten, bei dem der Auftragnehmer für den Klienten tätig war, schließt.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der vorstehenden Absätze 1, 2 und 3, unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe des 2-fachen Gesamthonorars des jeweiligen Projektes, und mindestens 25.000,00 EUR, zuzüglich Umsatzsteuer, an CONSULTPORT zu zahlen. Die vorgezeigte Konventionalstrafe fällt entsprechend bei jedem weiteren Verstoß gegen diese Loyalitätsvereinbarung an. Weitere Ansprüche von CONSULTPORT bleiben hiervon unberührt.
  5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während des Auftragszeitraums und bis zu 18 Monate nach dem Auftragszeitraum CONSULTPORT über alle Vertragsanbahnungen und Vertragsschlüsse zu informieren, die direkt oder indirekt auf sein Benutzerkonto oder die Beauftragung von CONSULTPORT zurückzuführen sind. Dies umfasst die Vergütungsdetails von Vertragsangeboten und -abschlüssen aller erstmaligen, wiederholten und durchgängigen Beratungen sowie von Festanstellungen als Arbeitnehmer mit Klienten oder in der Vermittlung involvierter Auftragnehmer von Klienten.
  6. Kommt es zu einer Umgehungssituation, behält CONSULTPORT sich vor, den Auftragnehmer parallel zu der Verfolgung von finanziellen Ansprüchen von der Plattform auszuschließen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die geschuldete Dienstleistung frist- und ordnungsgemäß den vereinbarten Vereinbarungen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entsprechend durchgeführt wird.
  2. Der Auftragnehmer stellt CONSULTPORT von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistung gegenüber CONSULTPORT geltend gemacht werden, und übernimmt alle für CONSULTPORT hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
  3. CONSULTPORT haftet für sich und seine Mitarbeiter, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung.
  4. Die Seite von www.consultport.com enthaltet auch Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte CONSULTPORT unter Umständen nicht bekannt sind. Links auf fremde Internetseiten dienen lediglich der Erleichterung der Navigation. CONSULTPORT übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Sofern und soweit im Rahmen einer Beauftragung spezifisch für den Klienten geschaffene Werke („Arbeitsergebnisse“) entstehen, räumt der Auftragnehmer CONSULTPORT das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Recht an dem jeweiligen Arbeitsergebnis zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten ein. Dies beinhaltet auch das Recht, das Nutzungsrecht ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere dem jeweiligen Klienten, zu übertragen.
  2. Der Auftragnehmer garantiert CONSULTPORT, dass:
    ● die Rechte an dem Eigentum der Arbeitsergebnisse nicht an Dritte weitergeben werden,
    ● die Werke eigener Schöpfung sind und nicht von Dritten kopiert wurden,
    ● soweit bekannt, die Nutzung der Werke nicht gegen die Rechte von Dritten verstößt,
    ● mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung aufgeführten Gebühren keine weiteren Gebühren oder andere Entschädigung für die vollständige Übertragung der Rechte vorgesehen sind.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Im Rahmen der Tätigkeit für CONSULTPORT wird der Auftragnehmer zwangsläufig Informationen über CONSULTPORT, Klienten, und Projektanfragen erhalten, die nicht öffentlich bekannt sind („Vertrauliche Informationen“). Der Auftragnehmer wird diese Information zu jeder Zeit strengstes vertraulich behandeln. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages.
  2. „Vertrauliche Informationen“ sind in diesem Zusammenhang alle Informationen, die dem Auftragnehmer von CONSULTPORT oder dem Klienten zur Verfügung gestellt werden (mündlich, elektronisch, schriftlich oder in jeder anderen Form), insbesondere, aber nicht ausschließlich, jegliche Information zu Projektinhalten, Auftragsbedingungen, Aufgaben der (potenziellen) Auftragnehmer, sowie Identität des Klienten, dessen Kunden, Lieferanten und Partner. Vertraulich ist auch, dass der Klient nach einem Berater sucht, und CONSULTPORT ihn dabei unterstützt. Sollte der (potenzielle) Auftragnehmer unsicher sein, welche Informationen nicht „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind, so hat er den Klienten zu kontaktieren und seine bindende Einschätzung einzuholen.
  3. Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über auftragsbezogene Angelegenheiten, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwandt werden und sind sorgfältig aufzubewahren.
  4. Der Auftragnehmer wird zu jedem Zeitpunkt während des Projekts auf Anfrage des Klienten oder von CONSULTPORT alle Materialien mit vertraulichen Informationen in seinem Besitz dem Klienten oder CONSULTPORT zurückgeben. Nach Beendigung der Projekt-Tätigkeit werden alle vertraulichen Informationen zurückgegeben oder vernichtet.
  5. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Kenntnis erlangt, dass vertrauliche Information unter Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Mitarbeiter oder Berater weitergegeben wurden, hat dieser CONSULTPORT und den relevanten Klienten darüber unverzüglich zu informieren.
  6. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung in dieser Geheimhaltung geregelten Pflichten hat der Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR zu zahlen. Bei Dauerverstößen gilt dies für jeden angefangenen Monat der Zuwiderhandlung. Die Konventionalstrafe wird auf den tatsächlichen Schaden angerechnet. Das Recht von CONSULTPORT, einen darüberhinausgehenden Schaden oder geltend zu machen, bleibt unberührt.
  7. CONSULTPORT ist berechtigt, eine anonymisierte Kurzbeschreibung des Projektes, ohne Nennung des Auftragnehmers, aber unter Angabe des Projektthemas, der Industrie sowie der Projektdauer auf der CONSULTPORT-Website zu veröffentlichen.
  8. CONSULTPORT darf ungeprüft Bewertungen der Leistung des Auftragnehmers von ehemaligen Aufträgen künftigen Klienten zur Verfügung stellen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten und gewährleisten, dass sie die zu Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 11 Laufzeit

  1. Die Gültigkeit dieser Rahmenbedingungen für den Auftragnehmer beginnt mit der Registrierung auf der Plattform von CONSULTPORT. Diese Rahmenbedingungen sind auf unbestimmte Zeit gültig und können mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ablauf eines Monats durch den Auftragnehmer widerrufen werden. Bei Widerruf oder nicht Einhaltung dieser Rahmenbedingungen hält sich CONSULTPORT vor, den Auftragnehmer von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
  2. Ein Auftrag bzw. Bestellung beginnt mit dem Startdatum des in der Bestellung definierten Zeitraums und endet nach Eintreten der folgenden Ereignisse:
    1. das vereinbarte Enddatum oder Bestellvolumen wurde erreicht, welches unter Zustimmung aller Beteiligten (Klient, Auftragnehmer, und CONSULTPORT) angepasst werden kann.
    2. Stornierung der Bestellung.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist u. a. die Verurteilung wegen einer Straftat, oder nicht Einhaltung der Mindestanforderungen für die professionelle Diensterbringung.
  4. Eine Kündigung der Rahmenbedingungen lässt die auf seiner Basis abgeschlossenen Aufträge bzw. Bestellungen unberührt, sofern in der Bestellung eine Laufzeit bestimmt ist, die von der in diesen Rahmenbedingungen bestimmten Laufzeit abweicht. Zudem gelten auch die §6 („Loyalitätsvereinbarung und Umgehungsverbot“) und §9 („Geheimhaltung“) nach Beendigung dieser Rahmenbedingungen fort.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

  1. CONSULTPORT hat das Recht, diese AGBs einseitig zu ändern. Der BERATER stimmt den Änderungen durch fortgesetzte Nutzung des Service von CONSULTPORT zu. Sofern es sich um eine wesentliche Änderung mit erheblichen Auswirkungen handelt, muss diese CONSULTPORT in einem angemessenen Zeitraum ankündigen. Widerspricht der BERATER innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen, geänderten AGB.
  2. Änderungen der AGBs und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
  3. Der Einbeziehung etwaiger Geschäftsbedingungen der Berater wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Diese AGBs sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB, und unterliegen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGBs im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  6. Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Berlin.