bei www.consultport.com

Stand 01. Juni 2020

§ 1 Geltungsbereich

Die Erbringung von Beratungsleistungen durch von der Consultport GmbH, mit Sitz in Rheinsberger Str. 73, 10115 Berlin und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179966 B („CONSULTPORT“) zur Verfügung gestellten Berater und die Nutzung der Plattform www.consultport.com („Plattform“) erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von CONSULTPORT.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zur Zeit der Registrierung des KLIENTEN gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvertrag für die Erbringung von Beratungsleistungen. Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag sollen allgemeine Rahmenbedingungen getroffen werden. Die konkreten Leistungen werden auf der Basis von Einzelverträgen, die insbesondere Art und Umfang der jeweiligen Leistung sowie die dafür zu entrichtende Vergütung im Einzelnen festlegen, geschlossen („Einzelvertrag“).

§ 2 Vertragsgegenstand

CONSULTPORT wird dem KLIENT Berater zur Verfügung stellen, die im Auftrag von CONSULTPORT Beratungsleistungen für den KLIENTEN erbringen. Die im Auftrag von CONSULTPORT tätig werdenden Berater sind freiberuflich tätige Einzelpersonen (natürliche Person) oder bei einem Beratungsunternehmen angestellte Berater („BERATER“). Die fachlichen Leistungen beinhalten insbesondere die Beratung und Unterstützung des KLIENTEN bei der Umsetzung und Durchführung des im jeweiligen Einzelvertrag näher dargestellten Projekts.

§ 3 Abschluss des Vertrages

Der KLIENT kann CONSULTPORT über die Plattform, per Telefon oder per E-Mail mitteilen, wenn er Beratungsbedarf hat und für Projekte auf der Suche nach Beratern ist („Projektbedarf“). Der KLIENT gibt dabei eine möglichst konkrete Projektbeschreibung an, insbesondere soll das Projektziel, die Projektlaufzeit, der Projektstandort, das Projektbudget sowie die benötigten Beraterexpertisen angegeben werden („Projektbeschreibung“). Auf Basis der Projektbeschreibung und ggfs. weiterer Rücksprache wird CONSULTPORT passende BERATER suchen und anfragen und unterbreitet dem KLIENT ein Angebot über den Abschluss eines Einzelvertrages mit insbesondere folgenden Informationen:

Name des Beraters

Qualifikation und Erfahrung des Beraters

Tagessatz

Der KLIENT kann den oder die jeweiligen BERATER, nach Absprache mit dem jeweiligem BERATER, persönlich kennenlernen. Der KLIENT kann das Angebot von CONSULTPORT innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Angebots über den Abschluss eines Einzelvertrages annehmen oder CONSULTPORT ein Gegenangebot unterbreiten. CONSULTPORT kann das Gegenangebot unter Zustimmungsvorbehalt des jeweiligen vorgeschlagenen Beraters innerhalb von weiteren fünf Werktagen nach Eingang des Angebots über den Abschluss eines Einzelvertrages annehmen.

§ 4 Beraterleistung

Die Leistungen des BERATERS werden für jedes Projekt in einem Einzelvertrag näher dargestellt. CONSULTPORT erbringt diese Beraterleistung nicht selbst, sondern vergibt diese an BERATER. Die BERATER sind bei CONSULTPORT nicht fest angestellt, sondern als Auftragnehmer von CONSULTPORT tätig.

§ 5 Vergütung und Rechnungsstellung

Der KLIENT wird CONSULTPORT für die Vertragsleistungen die in dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Tagessätzen pro BERATER. Im Einzelfall können die Parteien auch eine Pauschalvergütung für einzelne Projekte vereinbaren. Die vereinbarte Vergütung versteht sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

CONSULTPORT wird die Vertragsleistungen monatlich abrechnen. Jede Rechnung beinhaltet die in der jeweiligen Abrechnungsperiode erbrachten Leistungen des BERATERS. Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von CONSULTPORT zu zahlen.

CONSULTPORT behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.

§ 6 Loyalitätsvereinbarung und Umgehungsverbot

Es ist dem KLIENTEN untersagt, direkt oder indirekt, persönlich oder über Dritte, mit den von CONSULTPORT zur Verfügung gestellten BERATER Verträge über Beratungsleistung abzuschließen („Loyalitätsvereinbarung“). Dieses Verbot beginnt mit der Vorstellung des BERATERS beim KLIENTEN und gilt für 18 Monate und bei einem Einsatz des BERATERS beim KLIENTEN für die Dauer des Einsatzes sowie bis 18 Monate nach Ende des jeweiligen Einsatzes („Schutzphase“). 

Der KLIENT verpflichtet sich, CONSULTPORT gegenüber schriftlich mitzuteilen, falls er innerhalb der Schutzphase BERATER erstmalig oder wiederholt beauftragt. Dies gilt auch für die Vermittlung von Dienstleistungen oder anderen Beratern und Experten, zu denen der BERATER Kontakt herstellt oder in Kenntnis setzt und bei deren Vermittlung eine Gewinnerzielungsabsicht aufseiten des BERATERS verfolgt wird.

Kommt es zwischen BERATER und KLIENT innerhalb der Schutzphase und unter Umgehung von CONSULTPORT zu einem Vertragsschluss, hat CONSULTPORT einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen Gesamthonorars des jeweiligen Projektes zuzüglich Umsatzsteuer. Die vorgezeigte Vertragsstrafe fällt entsprechend bei jedem weiteren Verstoß gegen die Loyalitätsvereinbarung an.

§ 7 Festanstellung eines Beraters

Falls der KLIENT einen von CONSULTPORT vermittelten oder vorgeschlagenen BERATER innerhalb der Schutzphase dauerhaft in eine Festanstellung übernehmen möchte, ist der KLIENT verpflichtet eine Provision in Höhe von 30% des Brutto-Jahresgehaltes des BERATERS (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des entsprechenden Festanstellungsverhältnisses zu zahlen.

§ 8 Nutzungsrechte

Sofern und soweit im Rahmen der Vertragsleistungen spezifisch für den KLIENTEN geschaffene Werke („Arbeitsergebnisse“) entstehen, räumt CONSULTPORT dem KLIENTEN mit vollständiger Entrichtung der vereinbarten für dieses Projekt jeweils geschuldeten Vergütung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Recht an dem jeweiligen Arbeitsergebnis zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten ein.

§ 9 Schutz vertraulicher Informationen

Die Parteien werden über alle betriebsinternen Vorgänge und vertraulichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. CONSULTPORT wird insbesondere die für den KLIENTEN eingesetzten BERATER entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

  1. a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  2. b) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  3. c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

CONSULTPORT ist berechtigt, eine anonymisierte Kurzbeschreibung des Projektes, ohne Nennung des KLIENTEN, aber unter Angabe des Projektthemas, der Industrie sowie der Projektdauer auf der CONSULTPORT-Website zu veröffentlichen.

§ 10 Laufzeit

Der Vertrag beginnt nach Registrierung des KLIENTEN auf der Plattform und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf eines Monats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist u.a. das Nichtbezahlen der Rechnung im vereinbarten Zeitraum sowie die Verurteilung wegen einer Straftat.

Eine Kündigung des Rahmenvertrages lässt die auf seiner Basis abgeschlossenen Einzelverträge unberührt, sofern in einem Einzelvertrag eine Laufzeit bestimmt ist, die von der in diesem Rahmenvertrag bestimmten Laufzeit abweicht.

§ 11 Haftung

CONSULTPORT haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch CONSULTPORT nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadenersatz haftet CONSULTPORT – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet CONSULTPORT nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die CONSULTPORT regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

CONSULTPORT haftet – gleich aus welchem Grund – jeweils beschränkt auf maximal das jeweilige Projektvolumen (in EURO), das im Leistungsangebot spezifiziert ist.

Die Seiten von www.consultport.com enthalten auch Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte CONSULTPORT unter Umständen nicht bekannt sind. Links auf fremde Internetseiten dienen lediglich der Erleichterung der Navigation. CONSULTPORT übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.

CONSULTPORT tritt sämtliche Erfüllungs- und Mängelansprüche, die er gegen seine Auftragnehmer hat, bereits jetzt an den KLIENTEN ab. Die Abtretung umfasst auch die künftigen Sicherheiten. Der KLIENT nimmt die Abtretung an.

§ 12 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sofern CONSULTPORT personenbezogene Daten im Auftrag des KLIENTEN verarbeitet, werden die Vertragsparteien die hierzu erforderliche Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung separat abschließen. Die Vertragsparteien gewährleisten, dass sie die zu Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieser Rahmenvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Gerichtsstand ist soweit zulässig Berlin.

§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Dieser Rahmenvertrag enthält sämtliche zwischen CONSULTPORT und KLIENT in Bezug auf seinen Gegenstand getroffene Vereinbarungen. Nebenabreden und Änderungen dieses Rahmenvertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.